SCWw Clubordnung
„An der Krombach kann jeder seinen Vogel fliegen lassen, solange er den Vogel des anderen nicht stört“.
Dieses launige Motto unseres Gründungsmitgliedes Theo Kurz deutet an, welches Grundverständnis den damals jungen Club geprägt hat und der auch heute noch gilt:
freie Entfaltung abseits vom Alltagstress, Toleranz und Rücksichtnahme, sportlich fairer Wettbewerb sowie Achtung von Mensch, Natur und Material.
Auf dieser Grundlage wurden in den vergangenen 6 Jahrzehnten nach und nach konkrete Regelungen für die verschiedenen Bereiche des Clubgeschehens entwickelt.
Der Vorstand hat diese anlässlich des bevorstehenden Jubiläums etwas überarbeitet und in einer Clubordnung zusammengefasst. Sie stellt verbindliche Leitplanken für das Miteinander im Verein, die Nutzung des Vereinsgeländes, des Clubhauses und des sonstigen Vereinseigentums dar.
Allgemeine Regelungen
Clubgelände und Gebäude des Clubs stehen allen Clubmitgliedern offen. Für den Zugang kann gegen Gebühr ein Schlüssel erworben werden. Das Clubhaus kann nach Absprache auch privat genutzt werden (s. Clubhaus).
- Gäste von Clubmitgliedern sind grundsätzlich willkommen; sie sollten sich als solche zu erkennen geben.
- Die Segelboote und andere Boote des Clubs, mit Ausnahme der Motorboote, können, ggfls. nach Einweisung, von allen Mitgliedern genutzt werden. Sie sollten pfleglich behandelt und evtl. Schäden gemeldet bzw. beseitigt werden.
(s. Segelbetrieb).
- Private Boote werden registriert, erhalten einen Liegeplatz und sind zu sichern
(s. Liegeplatzordnung).
- Das Befahren des Liegeplatzgeländes mit PKW ist auf ein Minimum, i.d.R. den An- und Abtransport von Booten, zu beschränken.
- Halter von Hunden und anderen Haustieren stellen sicher, dass keine Verschmutzung durch sie entsteht und andere Mitglieder nicht beeinträchtigt werden.
- alle Mitglieder tragen dafür Sorge, dass das Vereinseigentum gepflegt wird und der Segelbetrieb optimal durchgeführt werden kann. Sie beteiligen sich an den dafür vorgesehenen Diensten und sind willkommen für die Mitwirkung an Vereinsveranstaltungen sowie anfallenden Arbeiten.
Diese allgemeinen Regelungen werden im Folgenden ausgeführt.
Clubhaus
Das Clubhaus steht jedem Clubmitglied des SCWw zur Verfügung. Der Clubhausschlüssel passt für die Eingangstür, den Clubraum, die Toiletten, Duschen und die Wochenenddiensthütte bei den Bootsliegeplätzen.
Das Clubhaus kann von Clubmitgliedern auch für private Veranstaltungen genutzt werden. Dabei gilt:
- Es wird eine tägliche Nutzungsumlage von 50 € erhoben.
Wird die Heizung genutzt, fallen 75 € an.
- Die Veranstaltung ist mit dem Clubhausteam rechtzeitig vorher abzustimmen.
- Fassbier ist vom Club zu beziehen, andere Getränke müssen selbst mitgebracht werden.
Clubmitglieder können Jugendraum und kleinen Plenarsaal / Schlafraum zum Übernachten nutzen. Dies ist im Falle des Jugendraums mit dem Jugendwart, im Fall des Schlafraums mit dem Clubhausteam rechtzeitig abzusprechen.
Für die Heizung, die Zapfanlage, die Thekenkühlung, die Gläser- und Geschirrspül-maschine und den Heißwasserboiler ist eine Einweisung erforderlich.
Schriftliche Betriebsanleitungen hängen aus.
Sauberkeit in der Küche, den Duschen und Toiletten sollte, wie das Reinigen der Tische und das Wegräumen und Entsorgen von Müll und mitgebrachten Speisen, selbstverständlich sein.
Grillen mit offenem Feuer ist im Haus und auf der Terrasse nicht erlaubt.
Die Preise für Getränke sind durch Aushang bekannt gegeben. Die Verzehrkarte ist beim Verlassen des Clubhaus zu begleichen.
Vor dem endgültigen Verlassen des Clubhauses müssen die Stühle auf die Tische gestellt, alle Geräte und das Licht ausgeschaltet und alle Fenster und Türen – auch in den Toiletten und Duschen – geschlossen werden (vgl. Checkliste).
Liegeplatz
Alle Boote sind gemäß dem Liegeplatzplan aufzustellen, bei Veranstaltungen kann von ihm abgewichen werden.
Vereinsboote führen entweder einen SCWw-Wimpel oder sind durch eine Markierung auf Rumpf oder Persenning kenntlich gemacht.
Die Liegeplätze werden durch den Platzwart / Vorstand zugewiesen, Anspruch auf einen bestimmten Liegeplatz besteht nicht.
Der Liegeplatz ist durch den Bootseigentümer regelmäßig zu mähen. Außer dem Boot und dessen Zubehör dürfen keine Gegenstände auf dem Liegeplatz gelagert werden.
Boote sind gegen Starkwind zu sichern, werden Erdanker genutzt, sind diese aus Sicherheitsgründen unterflur anzubringen.
Jedes private Boot ist sichtbar mit dem Namen des Eigentümers zu versehen.
Das Befahren mit KFZ ist verboten. Nicht genutzte Trailer und Slipwagen sind auf dem Trailerplatz abzustellen. Auf dem Gelände sind Hunde anzuleinen.
Liegeplatzplan

Private Wasserfahrzeuge
Private Surfboards, SUPs, Segel- und Ruderboote von Mitgliedern dürfen grundsätzlich auf dem Liegeplatz / Gelände des SCWw gelagert werden.
Jedes private Boot / Board eines Mitglieds, das einen Liegeplatz beim SCWw hat oder dauerhaft auf dem Clubgelände steht, muss im Bootsregister des SCWw eingetragen werden. Der Eigentümer hat dem SCWw für das Register, das „Stammdatenblatt Boote und Boards“ ausgefüllt zuzusenden, in welchen Angaben zum Eigentümer, zur Bootsklasse (alternativ Länge, Breite und Gewicht) und dem Namen des Bootes zu machen sind. Außerdem ist dem SCWw ein digitales Foto des Bootes ohne Persenning zuzusenden, der Name des Bootseigentümers muss dem Bildnamen zu entnehmen sein.
Private Boote/Boards mit Liegeplatz beim SCWw dürfen nicht mehr als 250kg wiegen und sollten in einem nutzbaren Zustand sein.
Eine Winterlagerung ist nur nach Absprache mit dem Vorstand möglich.
Bei Verstößen gegen die Clubordnung ist der Vorstand nach Vorankündigung (sofern möglich) berechtigt, einen ordnungsgemäßen Zustand selbst herzustellen.
Er ist dazu berechtigt das Boot zu bewegen/verlegen sollte dies dazu erforderlich sein.
Bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen kann der Vorstand den Liegeplatz kündigen.
Motorbootnutzung
Das Befahren der Krombachtalsperre mit Motorbooten ist ausschließlich zu Rettungs- und Sicherungszwecken gestattet. Dies gilt auch bei Veranstaltungen.
Eine Nutzung von Motorbooten zur Trainingsbegleitung bedarf der vorherigen Genehmigung durch den Vorstand und ist auf ein Minimum zu beschränken.
Die Nutzung der führerscheinpflichtigen Motorboote (über 15 PS) ist nur Inhabern des amtlichen Sportbootführerschein Binnen gestattet.
Stellplatz/Trailerplatz
Der Stellplatz unterm Clubhaus ist während der Saison zum Parken von KFZ gedacht, kurzfristiges Abstellen von Anhängern und Trailern wird geduldet.
Die Wiesenfläche zur Hecke hin ist, sofern möglich, für Wohnmobile und Wohnwagen freizuhalten.
Fahrzeuge und Anhänger sind so aufzustellen, dass sie möglichst wenig Platz benötigen.
Der Trailerplatz ist zum Abstellen von Trailern, Anhängern und nicht genutzten Slipwagen bestimmt.
Private Trailer, Slipwagen und Anhänger sind am Griff / der Deichsel mit dem Namen des Eigentümers zu versehen.
Abgestellte Trailer und Anhänger müssen zugelassen und in einem fahrbereiten Zustand sein, Slipwagen müssen in einem nutzungsbereiten Zustand sein.
Auf dem Trailerplatz und den Stellplatz abgestellte Anhänger / Trailer werden bei Bedarf (zum Beispiel zum Rasenmähen / Platzschaffen) umgestellt.
Nutzung der Clubboote
Clubmitglieder dürfen grundsätzlich alle Clubboote, Boards etc. nutzen. Informationen zu den vorhandenen Clubbooten etc. findet sich in unserer INFO: „Clubboote“.
Bei der Nutzung sind folgende Regeln einzuhalten:
- Die Boote sind Clubeigentum und entsprechend sorgfältig zu behandeln.
- Die Boote stehen nur während der Segelsaison zur Verfügung und sollten nur nach einer Einweisung genutzt werden.
- Segeln mit den Clubbooten ist nur bis 4 Bft. Windstärke zu verantworten. Bei kritischen Wetterlagen ist das Vorhandensein eines Sicherungsdienstes erforderlich.
- Wer nicht über ausreichende Erfahrung verfügt, sollte sich von einem kundigen Clubmitglied helfen oder begleiten lassen.
- Zu Beginn sind der Zustand des Boots und die Vollständigkeit der Ausstattung zu überprüfen. Im Zweifel ist das Boot nicht zu nutzen.
- Nach dem Segeln sind die Boote abzubauen und wie auch das Material an den ursprünglichen Lagerort zurückzubringen. Schäden oder der Verlust von Ausrüstung sind unverzüglich mitzuteilen. Durch Gebrauch verursachte Schäden oder Verluste sind durch den Nutzer zu beheben oder zu ersetzen.
Die Motorboote können den Clubmitgliedern nicht zur privaten Nutzung zur Verfügung gestellt werden.
Grundsätze Segelbetrieb
Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme sind Grundvoraussetzung für einen sicheren Segelbetrieb.
Die „Zehn goldene Regeln für das Verhalten von Wassersportlern in der Natur“ sind zu beachten.
Gemäß dem Krombachtalsperren-Erlass des Hessischen Umweltministeriums ist das Befahren der Krombachtalsperre mit Segelbooten bis 20qm und Ruderbooten erlaubt.
Der SCWw organisiert während der Segelsaison einen Wochenenddienst (Samstag und Sonntag), der ein Sicherungsboot bereit macht und die Segler nach bestem Bemühen unterstützt. Dieser ist keine (Wasser-)Aufsicht. Baden erfolgen auf eigene Verantwortung.
Die Wetterverhältnisse sollten den Seglern bekannt und ihrem Können entsprechend beherrschbar sein. Das Boot sollte den Seglern bekannt und in einem technisch guten Zustand sein. Die Segler sollten eine Schwimmweste und angemessene Kleidung tragen.
Bei eindeutigen Gewitteranzeichen oder sonstigen Gefahren ist das Wasser umgehend zu verlassen.
Bezüglich Kindern und Jugendliche, die alleine segeln gilt:
- Sie müssen im Besitz des Deutschen Jugendschwimmabzeichens Bronze
(200m schwimmen in unter 15min) sein oder vergleichbar gut schwimmen können.
- Sie müssen eine Schwimmweste tragen
- Sie dürfen nur mit Genehmigung der Erziehungsberechtigten und unter Aufsicht ein Wasserfahrzeug nutzen
Die SCWw-Stege dienen vorrangig dem Segelbetrieb. Um anderen Seglern das An- und Ablegen zu ermöglichen, dürfen Boote mit Ausnahme von Sicherungsbooten nicht über längere Zeit dort festgemacht werden.
Für sämtliche Wasserfahrzeuge, insbesondere Segelboote und Surfbretter, sollte eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Der Vorstand am 03.02.2024