Regeln für die Nutzung der Clubboote
Clubmitglieder, insbesondere diejenigen, die noch nicht über ein eigenes Boot verfügen. können die Clubboote (siehe weiter unten: Clubboote) nutzen. Ein Anspruch besteht nicht, auch eine Dauernutzung durch ein Clubmitglied ist nicht vorgesehen.
Bei der Nutzung dieser Boote sind folgende Regeln einzuhalten:
- Die Boote stehen nur während der Segelsaison zur Verfügung und werden vom Platzwart oder einem vom Vorstand Beauftragten zur Nutzung übergeben.
- Die Boote der Jugend werden nur vom Jugendwart, dessen Vertreter oder Beauftragten übergeben (Regattaboote ausgenommen).
- Segeln mit den Clubbooten ist nur bis 4 Bft. Wind zu verantworten. Je nach Wetterlage ist das Vorhandensein eines Sicherungsdienstes (Wochenenddienst des SCWw und/oder DLRG) erforderlich. Jugendliche dürfen nur mit Schwimmweste und Genehmigung des Erziehungsberechtigten segeln. Wer nicht über ausreichende Erfahrung verfügt, muß sich von einem kundigen Clubmitglied einweisen oder begleiten lassen.
- Bei der Übergabe sind der Zustand des Bootes und die Vollständigkeit der Ausstattung festzustellen.
- Die Boote sind Clubeigentum und entsprechend sorgfältig zu behandeln.
- Bei der Rückgabe sind Schäden oder Verlust von Ausrüstung mitzuteilen. Bei mutwilligem oder leichtsinnigem Verhalten sind Schäden oder Verluste durch den Nutzer zu beheben oder zu ersetzen.
- Der Vorstand erteilt auf Wunsch Patenschaften zu einzelnen Booten. Der Pate übernimmt in diesem Fall das Boot und die Verpflichtung, alle Schäden und Verluste unter Berücksichtigung des Zeitwertes auszugleichen.
- Motorboote sind auf der Krombachtalsperre ausschließlich zur Sicherung und Regattabegleitung zugelassen und können den Clubmitgliedern nicht zur Verfügung gestellt werden.
Der Vorstand des Segelclub Westerwald e.V.
Stand: 2011