Ehrenordnung
Die Ehrenordnung ist Bestandteil der Satzung (s. § 17 j)
1.1 Ehrennadel:
Die Ehrennadel wird verliehen in
a) Bronze für Clubmitgliedschaft 10 Jahre,
b) Silber für Clubmitgliedschaft 25 Jahre,
c) Silber für hervorragende sportliche Leistung
(DJM, HM etc. gem. Entscheid der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit nach Vorschlag
von Vorstand und Ehrenrat),
d) Gold für Clubmitgliedschaft 50 Jahre,
e) Gold für Ehrenmitglieder,
f) Gold für hervorragende sportliche Leistung
(DM, EM, mehrfache HM gem. Entscheid der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit nach
Vorschlag von Vorstand und Ehrenrat),
1.2 Ehrenurkunde
Die Ehrenurkunde wird verliehen für 40 Jahre Clubmitgliedschaft.
2. Ehrenmitglieder
Der Vorstand schlägt - in Abstimmung mit dem Ehrenrat - die Ernennung eines Mitglieds zum Ehrenmitglied wegen besonderer Verdienste um den Club vor. Ein Vorschlag kann auch als schriftlicher Antrag an die Mitgliederversammlung eingereicht werden, wenn er von mindestens 50% der stimmberechtigten Mitglieder unterschrieben ist.
In der Einladung zur Mitgliederversammlung sind das auszuzeichnende Clubmitglied und die Begründung zu benennen.
Gewählt ist, wenn mindestens ¾ aller anwesenden stimmberechtigten Mitglieder zustimmen.
Ehrenvorsitzende(r)/Kommodore: Die Mitgliederversammlung kann auf Antrag ein ehemaliges Vorstandsmitglied zum Ehrenvorsitzenden wählen, wenn es die Bedingung für Ehrenmitglieder erfüllt und zusätzlich mehr als 10 Wahlperioden Vorsitzende(r) war. Das Procedere ist wie bei der Wahl zum Ehrenmitglied.
Er darf den Titel „Kommodore“ führen. Der Ehrenvorsitzende erhält das Recht zur Teilnahme an den Vorstandssitzungen mit beratender Funktion.
Die Ehrenmitgliedschaft kann auf Empfehlung des Ehrenrates von der Mitgliederversammlung (mit ¾ der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder) aberkannt werden, wenn ein Fehlverhalten vorliegt, das mit der Würde der Ehrenmitgliedschaft nicht vereinbar ist.
genehmigt von der Mitgliederversammlung am 15.05.2011./Ergänzung am 11.05.2014