Clubhaus-Ordnung
Das Clubhaus steht jedem Clubmitglied des SCWw zur Verfügung. Der Clubhausschlüssel passt für die Eingangstür, den Clubraum, die Toiletten / Duschen und die Wochenenddiensthütte bei den Bootsliegeplätzen.
Für die private Nutzung des Clubhauses wird eine Nutzungsumlage von 50 € / Wochenende / Tag erhoben. Wird die Heizung benötigt, fallen 100 € an. Private Veranstaltungen sollten mit dem Clubhauswart / Vorstand mindestens vier Wochen vorher abgestimmt werden.
Es wird erwartet, dass das Fassbier vom Club bezogen wird. Sonstige Getränke vom Clubvorrat können in Absprache mit der Clubhauswartin zum Einkaufspreis nach Leergut abgerechnet werden.
Der Schlüssel für die Küche kann beim Clubhauswart / Vorstand ausgeliehen werden, der für den Jugendraum in Absprache mit dem Jugendwart / Clubhauswart.
Für die Heizung, die Zapfanlage, die Thekenkühlung, die Gläser- und Geschirrspül-maschine und den Heißwasserboiler ist eine Einweisung erforderlich. Schriftliche Betriebsanleitungen hängen aus.
Sauberkeit in der Küche und den Duschen und Toiletten sollte wie das Reinigen der Tische und das Wegräumen und Entsorgen von Müll und mitgebrachten Speisen selbstverständlich sein.
Grillen mit offenem Feuer ist im Haus und auf der Terrasse nicht erlaubt.
Wir bitten Sie, Haustiere weder ins Clubhaus noch auf die Terrasse (?)mitzunehmen.
Die Verzehrkarte ist beim Verlassen des Clubhauses, ansonsten möglichst umgehend zu begleichen.
Vor dem Verlassen des Clubhauses müssen die Stühle auf die Tische gestellt, alle Geräte und das Licht ausgeschaltet und alle Fenster und Türen – auch in den Toiletten und Duschen – geschlossen werden (vgl. Checkliste).
Grundsätzlich haben auch bei privaten Feiern alle Mitglieder Zutritt zum Clubhaus.
Die Clubhausordnung wurde in der Vorstandsitzung des SCWw am 14.11.2014 beschlossen.