SCWw - Grundsätze für den Segelbetrieb an der Krombachtalsperre
- Der Krombachtalsperren-Erlaß des Hessischen Umweltministeriums ist – immer noch – verbindlich:
So ist das Befahren der Talsperre mit Motorbooten ausschließlich für Sicherungszwecke gestattet. Dies gilt auch für Segelregatten.Der Segelclub Westerwald SCWw setzt nur umweltfreundliche Bootsmotore (bleifrei, Viertakt) ein. - Die Uferzone (Liegeplatzgelände) darf grundsätzlich nicht mit Kfz befahren werden.
- Einhaltung der Zehn Goldenen Regeln, die vom Deutschen Seglerverband 1980 erarbeitet wurden
(s. Informationstafel im Clubhaus). - Der SCWw organisiert während der Segelsaison einen Wochenenddienst (Samstag und Sonntag),
der auch ein Sicherungsboot betreibt. Bei gefährlichen Windbedingungen wird am Flaggenmast die Signalflagge „Schwimmweste tragen“ (rot-gelb schräg gestreift) gesetzt. - Bei eindeutigen Gewitteranzeigen ist umgehend das Wasser zu verlassen.
- Die SCWw-Stege dienen ausschließlich dem Sportbetrieb. Boote sollen nicht längere Zeit dort festgemacht werden (Ausnahme Sicherungsboot), um anderen Seglern das An- und Ablegen zu ermöglichen .
Die Stege sind keine Sonnenterrassen oder Spielwiesen. - Für sämtliche Wasserfahrzeuge, insbesondere Segelboote und Surfbretter, sollte eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen sein.
Der Vorstand des Segelclubs Westerwald
April 1999/2004