SCWw Aktuell

SCWw - Grundsätze für den Segelbetrieb an der Krombachtalsperre

  1. Der Krombachtalsperren-Erlaß des Hessischen Umweltministeriums ist – immer noch – verbindlich:
    So ist das Befahren der Talsperre mit Motorbooten ausschließlich für  Sicherungszwecke gestattet.  Dies gilt auch für Segelregatten.Der Segelclub Westerwald SCWw setzt nur umweltfreundliche Bootsmotore (bleifrei, Viertakt) ein.
  2. Die Uferzone (Liegeplatzgelände) darf grundsätzlich nicht mit Kfz befahren werden.
  3. Einhaltung der Zehn Goldenen Regeln, die vom Deutschen Seglerverband 1980 erarbeitet wurden
    (s. Informationstafel im Clubhaus).
  4. Der SCWw organisiert während der Segelsaison einen Wochenenddienst (Samstag und Sonntag),
    der auch ein Sicherungsboot betreibt. Bei gefährlichen Windbedingungen wird am Flaggenmast die Signalflagge „Schwimmweste tragen“ (rot-gelb schräg gestreift) gesetzt.
  5. Bei eindeutigen Gewitteranzeigen ist umgehend das Wasser zu verlassen.
  6. Die SCWw-Stege dienen ausschließlich dem Sportbetrieb. Boote sollen nicht längere Zeit dort festgemacht werden (Ausnahme Sicherungsboot), um anderen Seglern das An- und Ablegen zu ermöglichen .
    Die Stege sind keine Sonnenterrassen oder Spielwiesen.
  7. Für sämtliche Wasserfahrzeuge, insbesondere Segelboote und Surfbretter, sollte eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen sein.

 

Der Vorstand des Segelclubs Westerwald

April 1999/2004